Wie Sie eine Zusammenarbeit beantragen können
Das Koordinationszentrum NCC begrüsst NICER-bezogene Forschungsanfragen von jedem Interessenten, der epidemiologische Krebsforschung durchführen möchte. Die Anfragen werden hinsichtlich ihrer Relevanz und der verfügbaren Ressourcen bewertet.
Für detaillierte und umfangreiche Information über NICER-basierte Forschungen siehe
Bitte beachten Sie: Forschungsanfragen zu einzelnen Krebsregistern (d.h. nicht zusammengeführte Daten) sind direkt an das jeweilige Register zu richten. Hier finden Sie die Kontaktdaten der einzelnen Krebsregister.
NICER-bezogene Forschungsanfragen können zwei verschiedene Datenkategorien umfassen: (1) ausschliessliche NICER-Daten und (2) NICER-plus-Daten.
Ausschliessliche NICER-Daten beziehen sich auf die Verwendung von zusammengeführten Teilen der NICER Datenbank. NICER-plus-Daten beziehen sich hingegen auf die Verwendung zusammengeführter Teile der NICER Datenbank plus zusätzlich erhobener Daten (d.h. Daten, die nicht in der Datenbank von NICER enthalten sind, beispielsweise Geburtsdaten für Linkage-Studien, Behandlungsvariablen für Patterns-of-Care-Studien).
Überblick zum Anfrageverfahren
Alle übermittelten NICER-bezogenen Forschungsanfragen werden gemäss der von NICER erhobenen Verfahren bearbeitet. Siehe "NICER Guidelines for Scientific Collaboration, Publication and Authorship" für ein Flussdiagramm zum Anfrageverfahren.
Alle Forschungsanfragen zur Verwendung der NICER-Daten müssen dem Koordinationszentrum NICER mit dem Formular NICER CONCEPT SHEET FOR NEW PROJECTS offiziell vorgelegt werden.
Alle Anfragen werden vom NICER Koordinationszentrum NCC auf ihre Machbarkeit (analytisch, methodisch, Ressourcen, Redundanz mit anderer NICER-bezogener Forschung) und von einzelnen Registern auf Beiträge untersucht. Spätestens 25 Werktage nach Einreichung informiert das Koordinationszentrum NCC den oder die Antragsteller über Annahme oder Ablehnung, Gründe der Ablehnung oder Annahme und gegebenenfalls erforderliche Modifikationen.